In der Haushaltsberatung 2025 wurde die zu erwartende Einnahme aus dem § 6 EEG von der Bürgermeisterin sowie dem Kämmerer ausführlich dargelegt und erläutert. Wie dem Haushaltsentwurf zu entnehmen ist, tragen die zu erwartenden Mittel „maßgeblich zur Stabilisierungder Haushaltsjahre 2025 ff. bei“ (S. 21). Diese Stabilisierung begrüßen und befürworten wir. An dieser Stelle sehen wir eine gute Möglichkeit aus diesen „neuartigen Erträgen“ eine freiwillige Leistung in einem niedrigen vierstelligen Betrag für die Bürgerinnen und Bürger zu etablieren.

Einen Jugendfonds zu schaffen, ist auf Grundlage der Haushaltsberatungen und dem nach wie vorbestehenden Bestreben ein Jugendparlament zu installieren, entstanden. Im Gespräch mit der Verwaltung wurde während der Klausur das Beispiel eines Jugendfonds genannt, über den die Verwaltung bereits nachgedacht hat. Diese Idee haben wir gern aufgenommen. Die Finanzierung des Fonds durch die Erträge aus dem § 6 EEG wird sich in einem niederschwelligen Bereich von 2.000 Euro pro Jahr erfolgen.

Der Fonds steht allen Jugendlichen des gesamten Stadtgebietes Lichtenau zur Verfügung. Die Ausgestaltung der Art und Weise wie Ideen eingereicht werden können sowie die Entscheidung welches Projekt zum Zuge kommt sollte Teil eines demokratischen Prozesses unter den jungen Menschen unserer Kommune sein. Hier bereitet aktuell die Jugendarbeit der Stadt ein Konzept vor.

Wir freuen uns jetzt schon auf die kommenden Projekte der Jugendlichen.

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