Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung

DieRegierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wird den Weg dazu freimachen.  Wir wollen Wachstum schaffen, Arbeitsplätzesichern und den Zusammenhalt in Deutschland stärken. Dazu hat sich dieKoalition auf 34 Maßnahmen in einem fairen Gesamtpaket verständigt. Wirentlasten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bürokratie, erhöhen dieWettbewerbsfähigkeit und handeln sozial ausgewogen.

EinProgramm  für Aufschwung   und Beschäftigung  

Ein Programmfür Aufschwung  und Beschäftigung  

Wir leben in einer Zeit derVeränderung. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich um die Zukunft, um ihreArbeit und um die Sicherheit des Landes. Die technologische Revolution und derdemographische Wandel beschleunigen den Prozess. Kriege und sich verschlechterndeHandelsbedingungen auf der Welt erhöhen den Druck von außen. Deutschland kannauf seinen Stärken aufbauen, aber darf sich nicht an die Vergangenheitklammern. Wir müssen jetzt beherzt zugreifen, Chancen erkennen und in dieZukunft aufbrechen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wird den Wegdazu freimachen.  Wir wollen Wachstumschaffen, Arbeitsplätze sichern und den Zusammenhalt in Deutschland stärken.Dazu hat sich die Koalition auf 34 Maßnahmen in einem fairen Gesamtpaketverständigt. Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vonBürokratie, erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und handeln sozial ausgewogen.

Wir wollen, dass auch unsere Kindervon Wohlstand und Fortschritt profitieren und die älteren Generationen dieFrüchte ihrer Arbeit genießen können. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.Deswegen steht die Sicherung unseres

Gesundheitssystems und der Rente imZentrum unserer Reformanstrengungen. Unser System ist sozial und bietetTeilhabe und Mitbestimmung, aber fordert auch Mitwirkung undEigenverantwortung. Wir lassen niemanden zurück, aber wir wollen nach vorne.  

Rente

1. Die Alterssicherungskommissionhat sich mit großem Sachverstand einem der schwierigsten Reformprojekteunserer Zeit gewidmet und herausragende Arbeit geleistet. Der Bericht derKommission ist wegweisend für unseren Sozialstaat, für den WirtschaftsstandortDeutschland aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt. Wir werden die darinenthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Steuern

2. Die Koalition entlastet die Bürgerinnenund Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer.Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des

Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages,die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages undein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebungdes

Spitzensteuersatzes einhergeht. Wie im Koalitionsvertragvereinbart, liegt der Fokus damit auf mittleren und geringen Einkommen. DieEntlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärkstenwirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien.

In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familiemit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Eurogegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. DasEntlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Europro Jahr.

Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über dieverfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und desKinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, wird der Bundausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen ausden steuerlichen Maßnahmen.

Die Gegenfinanzierung erfolgtvor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einemzu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR in Höhe von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR inHöhe von 47%.

Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wirdvon zwei auf fünf Prozent angehoben.

In den Jahren 2027 und 2028 wird eine Gewinnabführung inHöhe von jeweils         500 MillionenEUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgenommen.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungenwird von 20% auf 15%    (d.h. von bis zu1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.

Arbeitsmarkt

3.      UnserZiel ist es, den Beitrag zurArbeitslosenversicherung stabil zu halten und die Handlungsfähigkeit derBundesagentur für Arbeit nachhaltig zu sichern.

4.      Fürden steuerlich begünstigten Sonn- undFeiertagszuschlag werden die Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einemStundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027 erhöht, gleichzeitig wird dersteuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständigbeitragsfrei gestellt.

5.      Fürbis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich. Diesbezüglichwird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.

6.      FürHochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor  zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, diefür Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoptionermöglicht.

7.      Umeinen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen,werden Abfindungszahlungensteuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommenwird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer,  je schneller eine neue Beschäftigungaufgenommen wird.

8.      DieBundesagentur für Arbeit spielt bei Beschäftigungsübergängen in Zeiten der

Transformation eine zentrale Rolle. Mit Berufsberatung imErwerbsleben,

Arbeitsmarktdrehscheibenals Regelinstrument im SGB III und entsprechenden Jobto-Job-Qualifizierungenwerden Arbeitslosigkeit verhindert und der Übergang von Arbeit in Arbeitunterstützt. Mit neuen Instrumenten – wie der Erprobung einer

Beschäftigungsperspektive undder Stärkung der Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften – kanndie Bundesagentur für Arbeit die Transformation noch besser begleiten undBetroffene zielgerichtet unterstützen.

9.      Wirentwickeln ein Programm „Zweite Chance“,mit dem Ziel, die Zahl  der Jugendlichenohne Schulabschluss sowie der Jugendlichen ohne Ausbildungsabschluss deutlichzu reduzieren. In einem zweiten Schritt wollen wir, dass   Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)reformieren, damit kein Jugendlicher ohne Schulabschluss bleibt.

10.   Dieweiteren Vorschläge der Kommission zurSozialstaatsreform (KSR) werden wie von der Kommission vorgeschlagenschnellstmöglich umgesetzt. Dies beinhaltet auch das Modell zu den sogenanntenTransferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen.

11.   Dietelefonische Krankschreibung wirdabgeschafft und die unrichtige Ausstellung einerArbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führeneine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag derErkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine„Termingarantie Fachärzte“ ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlichgeregelte Infarktvorsorge.

Wachstum und Gerechtigkeit

12.   Stärkungvon Zukunftstechnologien: Wir werdenZukunftsbranchen konsequent fördern, unter anderem den Automobilsektor, diechemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft,den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie dengesamten Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu werden wir Innovationen„Made in Germany“ fördern, wie den Hochlauf des autonomen Fahrens, z.B. durcheinfachere Zulassungsregeln und die Einführung von Modellregionen für dasautonome Fahren.  

Rechenzentren-Projekte müssen interessant für Kommunen vor Ortsein. Aufgrund der Gewerbesteuer-Systematik profitieren sie kaum von derAnsiedlung eines Rechenzentrums. Es bedarf deshalb einer Regelung, die denZerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei Rechenzentren alternativzum Standardfall regelt.

13.   BMASund BMI legen noch im Juli 2026 einen Aktionsplanzur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen unduntergesetzlichen Maßnahmen vor, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. DieseMaßnahmen beinhalten einen möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen allenzuständigen Behörden (insbesondere Sozial-, Ausländer-, Melde -, Finanz-, Sicherheits-und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen, Push-Nachrichten aus demAusländerzentralregister an die Leistungsbehörden bei leistungseinschränkenden

Sachverhalten und ein Datenabrufbeim Bundeszentralamt für Steuern bei Anmeldungen bei der Meldebehörde), eineAnknüpfung an den „rechtmäßigen“ statt des „gewöhnlichen“ Aufenthalts fürSozialleistungen nach fünf Jahren in § 7 Abs.1 SGB II sowie in § 23 Abs. 3 SGBXII, einen Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchtePersonen, eine Auskunftspflicht der Energieversorger gegenüber denLeistungsbehörden zu weiteren Wohnsitzen und Kundenbeziehungen sowie Änderungenim FreizügigkeitsG/EU.

14.   Moderner Datenschutz für mehr Wachstum:Wir vereinfachen den nationalen Datenschutz und nutzen alle vorhandenenSpielräume der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konsequent. Auf europäischerEbene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispielin Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarmeDatenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vomAnwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Für mehr Rechtsklarheit undeine einheitliche Auslegung wird ein Datengesetzbuch geschaffen, das alskohärentes Regelwerk das Datenrecht harmonisiert und vereinfacht, soweit diessachgemäß ist, und dabei den Datenschutz sichert und die Datennutzung fördert.Verfahren rund um den Datenschutz werden deutlich verschlankt, dieAufsichtsstrukturen vereinfacht und gebündelt (u.a. Zuständigkeitskonzentrationbeim BfDI). Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Gesetz, um gemeinsame Standards zu erarbeiten. Inkleineren     und mittleren Unternehmenwollen wir die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduzieren.

15.   Deutschlandfonds: Die Koalition wirdden Deutschlandfonds zu einem Instrument für strategische Beteiligung ausbauenund um eine Resilienzdimension verstärken.

Dafür soll möglichst viel privates Kapital mobilisiertwerden. Insbesondere sollen

Investitionen in den Bereichen der Rohstoffbeschaffung undder

Energieinfrastruktur gestärkt werden. Der Deutschlandfondswird damit zu einem

Eckpfeiler unsererwirtschaftlichen Sicherheitspolitik. Durch systematische Beteiligungen undstrategische Zielvorgaben sollen auch junge, kleine und mittelständische undkommunale Unternehmen profitieren.

16.   Planungsbeschleunigung Verteilnetze:Der Fortschritt und die Bezahlbarkeit der

Energiewende hängen entscheidend vom Netzausbau ab.Erneuerbare Energien und Speicher, Industrieanlagen, Rechenzentren,Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen - alle wollen an das Stromnetz angeschlossenwerden. Die Beschleunigung insbesondere des Verteilnetzausbaues ist deshalbentscheidend. Wir werden bis Ende des Jahres ein

Verteilnetzpaket auf den Weg bringen, um den Netzausbau zubeschleunigen, die Modernisierung und Digitalisierung voranzutreiben und dieFinanzierungsmöglichkeiten zu verbessern. Damit soll der Zeitraum für dieRealisierung von Netzprojekten halbiert werden. Wir wollen bestehende Netzebesser auslasten und mit Hilfe des europäischen Netzpakets („EU Grids Package“)die Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen, Planfeststellungsverfahrenflexibilisieren und beschleunigen sowie UVP-Verfahren straffen und die Möglichkeitzu klaren Stichtagsregelungen schaffen.  

Wir wollen zudem dieDigitalisierung der Netze beschleunigen. Die Ziele für den Smart-Meter-Rolloutschärfen wir nach: Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevantenMessstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein. Für Kunden, die nicht demverpflichtenden Rollout unterfallen, etablieren wir ein kostengünstiges „SmartMeter Light“, mit dem sie kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnungoptimieren können. Alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung undNetzanschlusskapazitäten werden wir standardisiert auf einer zentralenDatenplattform verfügbar machen. Wir wollen die Kooperation zwischenNetzbetreibern stärken, z.B. indem wir Anreize schaffen, dass NetzbetreiberSoftware kooperativ „einer für alle“ entwickeln und deutschlandweit verfügbarmachen. Wir geben eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe: Sie erhalteneine klare Frist, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an dasStromnetz angeschlossen wird.

17.   Außenwirtschaft und Handelsschutz: Wirentwickeln eine neue Außenwirtschaftsstrategie, die im Schulterschluss mitunseren europäischen Partnern die gemeinsame Handelspolitik stärkt, und sich andie multipolare Welt anpasst.  

Europa profitiert von einemoffenen und fairen Welthandel. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für denAbschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen sowie für dieVerzahnung bestehender Abkommen ein. Die Diversifizierung unserer Handelsbeziehungenstärkt auch unsere Wirtschaftssicherheit. Dabei braucht es einen robustenSchutz gegen unfairen Wettbewerb, insbesondere durch eine schnellere undsektorweite Anwendung von Anti-Dumping- und AntiSubventions-Maßnahmen aufeuropäischer Ebene. Umgehungsmöglichkeiten gegen diese Schutzmaßnahmen müsseneffektiv unterbunden werden, geoökonomische Disparitäten und Ungleichgewichtemüssen bekämpft werden. Um die wirtschaftliche Souveränität zu sichern, haltenwir bei außereuropäischen Investitionen aus bestimmten Drittstaaten indefinierten strategischen Sektoren und bei kritischer Infrastruktur imEinzelfall verpflichtende Vorgaben für einen Technologietransfer für geboten.  

Zur Stärkung der europäischen Nachfrage und Resilienz ingeopolitisch instabilen

Zeiten setzt sich die Bundesregierung zudem für eineschnelle Verabschiedung des Industrial Accelerator Acts in angepasster Formein. Wir unterstützen in definierten strategischen Bereichen die Einführung vonEU-Präferenz-Regeln bei öffentlichen

Förderprogrammen. In strategischwichtigen Bereichen sollen garantierte staatliche Abnahmen (Staat alsAnkerkunde) ebenso wie Investitionsschutzmaßnahmen unterstützend wirken, zumBeispiel zur Stärkung unserer digitalen Souveränität.

18.   Wohnungsbau: Es wird eineWohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet. Ziel ist es,vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarktauf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll densozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauensunterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangeltätig werden.  

Wir werden zudem zum 01.01.2027 additive nationaleKapitalpuffer für Immobilienkredite abschaffen und so in erheblichem Umfangzusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Bankenfreisetzen.

Um den privaten Wohnungsbaunicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichungprivater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebenenicht mehr möglich ist.

19.   Wirwerden die Tarifvertragsparteien dervon der aktuellen Krise besonders betroffenen Industrien bitten, in einem branchenspezifischen Dialog bis MitteOktober 2026 der Bundesregierung konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, die dieWettbewerbsfähigkeit und Resilienz der jeweiligen Branche erhöhen. Dies giltinsbesondere für die Automobil- und die Chemieindustrie sowie für den Stahl        und Maschinenbau.

20.   Abweichende Regelungen Tarifparteien undKI-Mitbestimmung: Wir werden die Tarifvertragsparteien bitten, in einemDialog miteinander bis Mitte Oktober 2026 der

Bundesregierung konkrete Regelungsbereiche vorzuschlagen,in denen abweichende

Regelungen von geltenden Gesetzen, z.B. im Bereich desArbeitsrechts (etwa im Bereich der Sachgrundbefristung oder desArbeitsschutzes) oder des Unternehmensrechts (z.B. Berichts- oderSorgfaltspflichten), durch Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien getroffenwerden können.

Zur Unterstützung vonUnternehmen bei der Implementierung von KI in der betrieblichen Praxis und zurSicherung von Arbeitsplätzen im Rahmen der digitalen Transformation wollen wirdafür Sorge tragen, dass Software und deren Updates sowie Aktualisierungentechnischer Einrichtungen vereinfacht und schneller im Einklang mit denMitbestimmungsrechten des Betriebsrats eingeführt werden können. Daher werdenwir die Sozialpartner bitten, dabei auch Vorschläge zu erarbeiten, wie hier dieZusammenarbeit durch entsprechende Regelungen etwa im Betriebsverfassungsrechterleichtert und beschleunigt werden kann.

21.   DieMöglichkeit, durch die Vorhaltung sogenannter „Vorrats-SE“ das deutsche

Mitbestimmungsrecht zu umgehen,wird beendet. Bei den Beratungen zur Einführung einer neuen unionsweiten 28.Gesellschaftsform (28. Regime) setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruckdafür ein, dass der Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiertwerden darf.

22.   Diekommunalen Jobcenter werden zurNutzung von IT-Schnittstellen und zum Datenaustausch verpflichtet.

23.   InZeiten steigender Arbeitslosigkeit werden wir die sogenannte WestbalkanRegelung ab dem 01.01.2027wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.

24.   Dieim Koalitionsvertrag vereinbarten längerenSonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken tretenzum 01.01.2027 in Kraft.

Bürokratierückbau

25.   Abschaffung Berichts- undDokumentationspflichten: Wir werden einBerichtsentlastungsgesetz verabschieden, durch das gesetzlicheBerichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden.Aufrechterhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit imRahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligenMinisteriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mitentsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigenBundesministeriums als weiter    geltendbestimmt werden. Das Gesetz sieht hierfür eine entsprechendeVerordnungsermächtigung vor.  

Für künftige Gesetzgebung sollen neue Berichtspflichtengrundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“).  

Die Ressorts werden alleDokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenenPflichten überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in

einem ersten Schritt mindestensjede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen. RelevanteStandards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte,Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir hierbeinicht absenken.  

26.   Abschaffung Bestellungspflicht betrieblicheBeauftragte: Bei Erhalt des

Schutzniveaus werden weiterebetriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht,abgeschafft. Die Einhaltung der materiellen Vorgaben wird stärker in dieVerantwortung der Unternehmen gelegt, begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen.

27.   Ausweitung der Genehmigungsfiktion: ImVerwaltungsverfahrensgesetz des Bundes wird die Genehmigungsfiktion alsRegelfall etabliert. Anträge gelten vier Monate nach dem Eingang dervollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt, sofern die Behördekeinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Ausnahmen sind in den jeweiligenFachgesetzen jeweils gesondert zu begründen. Soweit sinnvoll, wird dieGenehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion zugunsten derAntragsteller kombiniert, insbes. bei Verlängerungsanträgen. Parallel bitten wirdie Länder, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze ebenfalls zu überarbeiten. Einvollständiges Inkrafttreten wird zum 31.12.2027 angestrebt.

28.   Wirwollen den Steuerzahler von unnötigemAufwand entlasten und die Abgabe der

Steuererklärung vereinfachen. Dazu sind die Finanzministerdes Bundes und der

Länder im intensiven Austausch und erarbeiten gemeinsameVorschläge. Die

Bundesregierung wird auf dieser Basis bis zum Herbst 2026Vorschläge zur

Steuervereinfachung, zur Verbesserung des Optionsmodellssowie zur

Beschleunigung in einem Steuervereinfachungsgesetzbündeln. In einem ersten Schritt wird die Koalition eine automatischvorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zurVergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wocheneinführen. Zudem soll zur Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen sowiezur besseren Fehlervermeidung und

Missbrauchsbekämpfung diesteuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durchSozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können. Die für dieseNutzung erforderliche gesetzliche Änderung werden wir bis zum 1.1.2027umsetzen.

29.   Wirwerden die EU-Lieferkettenrichtlinie(CSDD) 1:1 umsetzen. Gesetzlich wird im Herbst 2026 der Anwendungsbereichauf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweitenJahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR beschränkt, die Sorgfaltspflichtenrisikobasiert ausgestaltet und die Informations-

und Prüfpflichten insbesondere gegenüber kleineren undmittelbaren Zulieferern an mit angemessenem Aufwand verfügbaren Informationenorientiert.  

Das menschenrechtlicheSchutzniveau wird dabei insbesondere durch die Neuauflage eines ambitionierten,unternehmensfreundlich ausgestalteten Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaftund Menschenrechte 2026-2031 gesichert. Der Vollzug erfolgt im Geschäftsbereichdes BMAS.

30.   Risikoorientierte Aufsicht: Wir werdenUnternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern durch eine deutlicheReduzierung der Berichtspflichten entlasten. Dazu führen wir auch eineumfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicherKontrollen durch die Bundesverwaltung

(Stichprobenregelungen,Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) ein. Im Gegenzug werden Verstöße stärker alsbisher sanktioniert (Gewerberecht, Steuerstrafrecht).

31.   Es gilt, die Digitalisierungsrendite beiallen Behörden zu heben. Insofern besteht auch bei grds. allen Bundesbehördenund der mittelbaren Bundesverwaltung das Ziel einer konsequenten8%-Personaleinsparung. Bei der 8% Personaleinsparung wird es nur in sehrbegrenztem Umfang Ausnahmen geben z.B. für kritische Infrastruktur undSicherheitsbehörden. Allerdings soll auch in diesen Bereichen      bei der Verwaltung (Overhead) eingespartwerden, in den Vollzug soll nicht eingegriffen werden.

Für die mittelbare Bundesverwaltung gilt diese Maßgabe,sofern der Bund Einfluss auf den Haushalt der Behörde/Institution hat oderHaushaltsmittel stellt. Die

Personalreduzierungen sollten mitModernisierungsanstrengungen in der

Bundesverwaltung verbundenwerden, zum Beispiel Zentralisierung von Aufgaben, Flexibilisierung desLaufbahnrechts für Bundesbeamte sowie Prüfung der Einführung eines ziel- undwirkungsorientierten Haushaltswesens. Alle Behörden, bei denen ein direkter Durchgriffdes Bundes möglich ist, prüfen im Wege der Aufgabenkritik, inwiefern sie sharedservices nutzen können (bspw. im Personalmanagement) und inwiefernZusammenlegungen und Abschaffungen von Geschäftsbereichsbehörden möglich sind.

32.   Wirwerden das Informationsfreiheitsgesetz(IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationenund in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellenHerausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnenund Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen dieAuskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die einberechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht

durch andere Regelungenerreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personenauf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollenunsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir dieNamen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslagevon innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dembesonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der KritischenInfrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch derwissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werdenwir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.

33.   Neuordnung des Rechts derüberwachungsbedürftigen Anlagen: Auf behördliche Genehmigungen vorErrichtung und bei sicherheitsrelevanten Änderungen von überwachungsbedürftigenAnlagen wird verzichtet. Die jährliche Einsparung für die Wirtschaft beläuftsich auf ca. 4,6 Mio. Euro.  

Überarbeitungder Prüfpflicht elektrischer Anlagen in Vorschriften 3 und 4 der

DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Im Rahmen der

Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbarenZuständigkeit der Bundesregierung wird die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften3 und 4 konsequent weiterverfolgt und insbesondere die Pflicht zur Prüfungelektrischer Anlagen und Betriebsmittel überarbeitet und vereinfacht. Aus Sichtder Bundesregierung bestehen jährliche Entlastungspotenziale für Wirtschaft undVerwaltung in Höhe von rd. 720 Mio. Euro jährlich.

VerbesserterDatenaustausch zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern (UVT) und Ländern: Datenzusammenarbeitund Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und den UVT werden verbessert.  

Stärkungder Kontrollen seitens der Kontrollbehörden (inkl.

Schwerpunktaktionen): Das BMAS setzt sich insbesondere fürregelmäßige, trägerübergreifende Kontrollen im Arbeitsschutz ein.

34. Wieim Koalitionsvertrag vorgesehen, wird das Schriftformerfordernisbei Befristungen zum 01.01.2027 aufgehoben.

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